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Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Websites und Apps der Firma Tasbasi und zusätzliche Besondere Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Nutzerinhalten sowie für registrierte Nutzer oder Mitwirkenden

 

Stand: 09.08.2021

 

 

Im Folgenden sind die Nutzungsbedingungen für die Webseiten und Apps der Firma Tasbasi aufgeführt. Diese unterteilen sich in

 1. Allgemeine Nutzungsbedingungen für die Webplattformen der Firma Tasbasi
 2. Besondere Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Nutzerinhalten
 3. Besondere Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer

 

Für die Buchung touristischer Leistungen (Pauschalreisen, Flüge, Hotels, Mietwagen, Kreuzfahrten, Ferienwohnungen etc.) gelten ausschließlich unsere AGB für Reisevermittlungen, die Sie hier abrufen können.

 

 

A. Allgemeine Nutzungsbedingungen

 

1. Diensteanbieter und Kontakt

Diensteanbieter der Plattformen ist die

Bülent Tasbasi e.K.
Steekberg 5

DE-24107 Kiel, DE

 

Registereintrag:

Eintragung im Handelsregister.
Registergericht: Amtsgericht Kiel
Registernummer: HRB13557KI
 

Umsatzsteuer-ID: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz: DE 237370983

 

kontakt@tasbasi.de

Tel.: +49 431 313030
Fax:+49 431 313095

 

2. Geltung

Für nicht registrierte Nutzer gelten diese Nutzungsbedingungen in der bei Nutzung der Tasbasi-Plattformen jeweils aktuellen Fassung. Für registrierte Nutzer gelten diese Nutzungsbedingungen – vorbehaltlich späterer Änderung gem. Ziffer 1. – in der zum Zeitpunkt der Registrierung aktuellen Fassung.

3. Bereitstellung

(1) Die Firma Tasbasi ist ständig bemüht, einen ordnungsgemäßen Betrieb der Angebote sicherzustellen, steht jedoch nicht für die ununterbrochene Nutzbarkeit bzw. Erreichbarkeit der Angebote ein, übernimmt insoweit auch keine Gewähr und haftet insbesondere nicht für technisch bedingte Verzögerungen, Unterbrechungen oder Ausfälle.

(2) Die Firma Tasbasi behält sich vor, ohne vorherige Ankündigung Änderungen, Ergänzungen oder Löschungen der bereitgestellten Informationen vorzunehmen sowie Websites bzw. Apps ganz oder teilweise zu sperren, zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

(3) Jeder Versuch einer Störung der korrekten Funktionsweise der Plattformen der Firma Tasbasi sind untersagt. Insbesondere ist es untersagt, zu versuchen, Sicherheitsfunktionen zu umgehen, an Computersystemen, Servern, Routern oder anderen, an das Internet angeschlossenen Geräten Veränderungen vorzunehmen, sich zu solchen unbefugten Zugang zu verschaffen oder die Funktion dieser Systeme/Geräte auf irgendeine Art und Weise zu stören.

4. Eigene Inhalte

Die Firma Tasbasi ist für eigene Inhalte, die im Rahmen des Angebots abrufbar sind, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Es gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß nachfolgender Ziffer A.6.

5. Fremde Inhalte

(1) Zahlreiche Inhalte, die auf den Webseiten und in den Apps der Firma Tasbasi verfügbar sind, stammen von Nutzern der Anwendungen der Firma Tasbasi. Dies gilt insbesondere für

  • Reisevideos
  • Hotel- und Schiffsbewertungen
  • Hotel- und Schiffsbilder
  • Tipps, Bewertungen und Bilder
  • Beiträge Foren
  • Kommentare jeglicher Art
  • Inhalte von touristischen Dienstleistern (Hoteliers, Tourismusbüros usw.)
  • Nutzerprofile

Die von Nutzern/Anbietern veröffentlichten Inhalte werden nachfolgend zusammenfassend als „Fremdinhalte“ bezeichnet.

(2) Es wird darauf hingewiesen, dass die Veröffentlichung von Nutzerinhalten auf den Anwendungen der Firma Tasbasi keine Äußerung oder Feststellung, Bewertung oder Empfehlung der Firma Tasbasi darstellt. Sie macht sich die Nutzerinhalte nicht zu Eigen. Sie steht nicht dafür ein, dass diese Inhalte rechtmäßig, korrekt, aktuell und/oder vollständig sind.

(3) Die Firma Tasbasi ist nicht verpflichtet und auch nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit der Nutzerinhalte umfassend zu prüfen, zu überwachen und/oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen.

(4) Wenn die Firma Tasbasi auf Gesetzesverstöße und/oder Rechtsverletzungen hingewiesen wird, nimmt sie unverzüglich ihr obliegende Prüfungen und ggf. weitere Maßnahmen vor. Die Firma Tasbasi behält sich hierzu vor, Nutzerinhalte zu sperren und/oder dauerhaft zu entfernen.

6. Gewährleistung/Haftung

(1) Die Firma Tasbasi übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Aktualität, Korrektheit, Rechtmäßigkeit oder sonstige Qualität der auf den Anwendungen/Plattformen bereitgestellten Informationen. Dies gilt auch für die Checklisten, den Newsletter und das Magazin. Die Firma Tasbasi bietet diese Informationen lediglich als Orientierung für den Nutzer an, auch wenn sie nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt werden. Der Nutzer muss damit rechnen, dass sich diese Informationen jederzeit ändern können. Demzufolge sollte sich der Nutzer mit solchen Stellen in Verbindung setzen, die eine Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen gewährleisten können wie z.B. Botschaften oder Touristeninformationsbüros oder anderen Quellen. Dies gilt insbesondere für Informationen zu Gesundheitsvorschriften wie z.B. Impfschutz und für Informationen über Reisepapiere wie Reisepässe, Visas und Einreiseformatitäten.

(2) Außerdem übernimmt die Firma Tasbasi keine Gewähr dafür, dass die auf den Plattformen dargestellten Inhalte frei von Viren oder/und sonstigen Codes/Datenanordnungen sind, die eine zerstörerische oder beeinträchtigende Wirkung haben können. Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, seine Datenverarbeitungsanlagen diesbezüglich zu schützen.

(3) Die Firma Tasbasi haftet bei vertraglichen oder außervertraglichen Ansprüchen nur für Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen solcher Pflichten ergeben, die die ordnungsgemäße Durchführung eines mit dem betreffenden Nutzer bestehenden Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Vertragspartner deshalb vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im letzteren Fall ist die Haftung begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes sowie im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien.

 

7. Urheberrecht

 

(1) Die auf den Webseiten und in den Apps der Firma Tasbasi veröffentlichten Inhalte/Daten (z.B. Software, Produkte, Marken wie Logos usw., Informationen, Berichte, Bilder, Videos, Illustrationen, Audiodaten) sind rechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, öffentliche Wiedergabe oder die sonstige Nutzung oder Verwertung derart geschützter Inhalte ist ohne die Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers in der Regel unzulässig. Gestattet ist, sofern sich nicht aus dem Gesetz Ausnahmen ergeben, lediglich die persönliche, nicht kommerzielle Nutzung im Rahmen der Zweckbestimmung des Angebots.

(2) Falls Sie vermuten, dass auf bzw. von den der Firma Tasbasi geführten Plattformen aus Ihre Schutzrechte verletzt werden, teilen Sie dies bitte umgehend unter kontakt@tasbasi.de mit, damit zügig Abhilfe geschaffen werden kann.

8.Datenschutz

(1) Für die Firma Tasbasi ist der Datenschutz ein wichtiges Thema. Jegliche personenbezogenen Daten, die der Nutzer über die Webseiten der Firma Tasbasi zur Verfügung stellt, werden im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen sowie unserer Datenschutzerklärung verwendet.

(2) Es gilt insbesondere unsere Datenschutzerklärung, die hier aufgerufen werden kann.

(3) Die Auslesung, Speicherung oder Weitergabe personenbezogener Daten anderer Nutzer zu anderen Zwecken als der bestimmungsgemäßen Nutzung des Angebots ist verboten. Die Nutzer behandeln ihnen bekanntwerdende Informationen über andere Nutzer sowie Kommunikationsinhalte grundsätzlich vertraulich, soweit diese nicht vom Berechtigten selbst veröffentlicht wurden.

B.Besondere Nutzungsbedingungen für das Einstellen von Nutzerinhalten

1. Publikationsmöglichkeit

(1) Die Firma Tasbasi räumt dem Nutzer (jederzeit widerruflich) die Möglichkeit ein, auf den Tasbasi Plattformen bestimmte Inhalte (vgl. Ziff. A.5.(1)) veröffentlichen, so dass andere Nutzer sie abrufen können. Diese Möglichkeit wird grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt, Ausnahmen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

(2) Die Voraussetzungen für die Veröffentlichung solcher Inhalte, insbes. die Angabe und Bestätigung einer dem Nutzer zugeordneten E-Mail-Adresse oder die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung, ergeben sich aus der jeweiligen Funktionalität der Plattformen der Firma Tasbasi und können von der Firma Tasbasi jederzeit nach eigenem Ermessen ausgestaltet und geändert werden.

(3) Das Mindestalter für das Einstellen von Nutzerinhalten beträgt 16 Jahre.

 

2. Pflichten des Nutzers

 

(1) Der Nutzer verpflichtet sich keine Inhalte einzustellen, die:

  • unwahr sind,
  • beleidigen, bedrohen, nötigen, diffamieren, Gewalt verherrlichen,
  • pornographisch, jugendbeeinträchtigend, rassistisch, volksverhetzend oder sonst strafbarer/rechtswidriger Art sind,
  • Rechte Dritter verletzen, z.B. Urheber-, Kennzeichen-, Patent-, Marken- oder Leistungsschutzrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrechte oder Eigentumsrechte.

(2) Kein Nutzer darf bei der Benutzung des Angebots Daten versenden oder auf einem Datenträger der Firma Tasbasi speichern, die nach ihrer Art oder Beschaffenheit, Größe oder Zahl geeignet sind, die Funktionsweise der Computersysteme der Firma Tasbasi oder von Dritten zu beeinträchtigen oder deren Rechte zu verletzen (z.B. Viren, Trojaner, Spam-E-Mails etc.).

(3) Es ist den Nutzern nicht erlaubt, anderen Nutzern oder Dritten über die Tasbasi-Plattformen Werbung zu unterbreiten. Dies bezieht sich auch auf das Setzen von entsprechenden Links und insbesondere auf Werbung für Kettenbriefe, Schenkkreise, Umfragen, Pyramiden- und Schneeballsysteme sowie für den Kauf von Wertpapieren. Die positive Darstellung von Leistungen oder Örtlichkeiten ist nicht als Werbung in diesem Sinn anzusehen, wenn die besonderen Anforderungen an Bewertungen (siehe unten (4)) eingehalten werden.

(4) In Bezug auf Hotel-/Reisetipp-/Schiffsbewertungen-/Lokationbewertungen (einschließlich bewertender Aussagen in Nutzerprofilen, Forumsbeiträgen, Bildkommentaren, Bildern oder Videos) verpflichtet sich der Nutzer insbesondere,

  • auf die genaue und korrekte Zuordnung seiner Bewertung zu einem Hotel/Reisetipp/Schiff oder sonstigen Leistung zu achten,
  • nur dann eine Bewertung abzugeben, wenn er selbst die zu bewertende Leistung in Anspruch genommen hat,
  • keine Bewertung abzugeben bzw. kein Bild/Video einzustellen, wenn er Beschäftigter, Eigentümer oder Betreiber des zu bewertenden Hotels/ Schiffes oder ein Familienangehöriger der genannten Personen ist oder in deren Auftrag handelt. Gleiches gilt für Mitarbeiter von Hotelinhabern, Reiseunternehmen, Reedereien oder anderen Unternehmen, die mit dem bewerteten Hotel/Schiff wirtschaftlich verbunden sind, sowie deren Familienangehörige oder Beauftragte; die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Reisetipps,
  • keine falschen Tatsachenaussagen zu Hotels/Schiffen, dort anwesenden Personen, Vorgängen oder sonstigen dortigen Gegebenheiten/Ereignissen zu machen,
  • keine Werturteile abzugeben, bei denen die persönliche Diffamierung im Vordergrund steht oder die vorrangig einem anderen Zweck dienen sollen als dem, anderen Reisewilligen/Urlaubern einen authentischen Eindruck bezüglich eines Hotels/Schiffes oder einer sonstigen Leistung und damit zusammenhängender Gegebenheiten zu verschaffen,
  • keine Inhalte gegen Bezahlung oder geldwerte Vorteile zu veröffentlichen (nicht erfasst sind Incentives von geringem Wert, die in angemessenem Verhältnis zum Aufwand für die Bewertungsabgabe stehen und unabhängig vom Inhalt einer Bewertung gewährt werden),
  • keine Bilder oder Videos einzustellen, auf denen Personen identifizierbar abgebildet sind,
  • in eingestellten Texten keine anderen Personen durch identifizierende Darstellung in ihren Persönlichkeitsrechten zu verletzen.

(5) Verstößt ein Nutzer gegen diese Nutzungsbedingungen, ist die Firma Tasbasi berechtigt, Inhalte ohne Benachrichtigung des Nutzers und ohne Angabe von Gründen zu löschen oder zu sperren. Entsprechendes gilt für den Fall, dass hinreichender Verdacht für solche Verstöße besteht. Alle sonstigen Rechte und Ansprüche bleiben unberührt.

(6) Den Nutzern wird empfohlen, von sämtlichen Inhalten, die der Nutzer auf den Tasbasi-Plattformen veröffentlicht bzw. zugänglich macht, jeweils Sicherungskopien auf dem eigenen Computersystem des Nutzers zu speichern, da die Firma Tasbasi nicht für Datenverluste haftet.

3. Rechteeinräumung

(1) Der Nutzer räumt der Firma Tasbasi hinsichtlich sämtlicher von ihm eingestellten Inhalten das Recht dazu ein, diese Nutzerinhalte unentgeltlich auf nicht-ausschließlicher Basis zu speichern, zu vervielfältigen und sie an beliebiger Stelle auf den Tasbasi-Plattformen oder in sonstigen von ihr verantworteten Telemedien zu veröffentlichen, insbesondere öffentlich zugänglich zu machen und in sonstiger Weise wiederzugeben.
Die Firma Tasbasi ist außerdem berechtigt,

  • die Inhalte zum Zweck der Online-Werbung für ihre eigenen Angebote und für Angebote Dritter zu verwenden,
  • das Nutzungsrecht an Dritte unterzulizenzieren, sofern und soweit eine Nutzung der Inhalte auf Online-Plattformen Dritter erfordert, dass die Firma Tasbasi Dritten wiederrum Rechte an den Inhalten einräumt; und
  • die Inhalte an mit der Firma Tasbasi verbundene Unternehmen unterzulizenzieren.

Die Firma Tasbasi darf die Nutzerinhalte dazu auch unter Wahrung eines etwaigen Urheberpersönlichkeitsrechts bearbeiten (insbes. kürzen, beschneiden, umformatieren, übersetzen oder Bilder/Videos mit Kommentaren/Hinweisen versehen).

(2) Der Nutzer gewährleistet, dass er der Inhaber der erforderlichen Rechte, insbesondere der Urheberrechte, an den Nutzerinhalten ist, um der Firma Tasbasi die Rechte gemäß Absatz (1) einzuräumen. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Nutzers, die nötigen Rechte für das Einstellen der Nutzerinhalte in das Angebot von der Firma Tasbasi zu erwerben. In der Regel besitzt ein Nutzer die erforderlichen Rechte nur, wenn er die betreffenden Inhalte selbst angefertigt hat.

(3) Die Rechteeinräumung nach Absatz 1 gilt zeitlich unbeschränkt, soweit der Nutzer der Firma Tasbasi keine Umstände nachweist, die eine weitere Abrufbarkeit des Inhalts als für die Zukunft unzumutbar erscheinen lassen (etwa wegen gravierender Nachteile).

4. Freistellung

Der Nutzer verpflichtet sich, die Firma Tasbasi von allen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener bzw. gesetzlich festgelegter Kosten der Rechtsverteidigung freizustellen, die auf einer schuldhaften Verletzung der Nutzerpflichten gem. Ziffer 2. oder der Gewährleistung gem. Ziff. 3 (2) beruhen. Der Nutzer unterstützt die Firma Tasbasi bei der Abwehr solcher Ansprüche, insbesondere durch das Zurverfügungstellen sämtlicher zur Verteidigung erforderlicher Informationen.

C. Besondere Nutzungsbedingungen für registrierte Nutzer.

1. Registrierung

(1) Die Anlage eines Nutzerkontos (Registrierung) ist möglich

  • für alle Nutzer im Rahmen der Funktion „Anmelden“
  • für Werbeagenturen, Hoteliers, Manager oder Destinationsvertreter im Rahmen der Funktion „Partner-Zugang“.

(2) Nutzer der Tasbasi-Plattformen, welche sich registrieren möchten, müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

(3) Jeder Nutzer verpflichtet sich, im Rahmen seiner Registrierung richtige und vollständige Angaben zu machen und insbesondere nicht die Rechte Dritter zu verletzen. Eine Verletzung der Rechte Dritter ist unter anderem dann gegeben, wenn personenbezogene Informationen oder sonstige Daten Dritter ohne deren Einwilligung verwendet werden, z.B. der Name oder die E-Mail-Adresse. Eine mehrfache Registrierung ist unzulässig. Registrierte Nutzer können ihre Anmeldeinformationen zu jedem Zeitpunkt ändern bzw. aktualisieren lassen.

(4) Die registrierten Nutzer sind verantwortlich für die vertrauliche Behandlung der ihnen erteilten bzw. von ihnen gewählten Zugangsinformationen (insbes. Passwort) und sind sowohl gegenüber der Firma Tasbasi als auch Dritten für deren Gebrauch verantwortlich. Jeder registrierte Nutzer ist verpflichtet, die Firma Tasbasi im Falle des Verlusts oder der unbefugten Nutzung seiner Zugangsinformationen unverzüglich zu unterrichten. Die Firma Tasbasi ist berechtigt, den Zugang zu den registrierungspflichtigen Diensten auf den Websites und Apps von Firma Tasbasi zu sperren, wenn der Verdacht besteht, dass das Passwort durch unberechtigte Dritte genutzt wird; der Nutzer wird hierüber informiert.

2. Besondere Pflichten für die Nutzung von Kontaktformularen und der Möglichkeit der Nachrichtenversendung über das private Nachrichtensystem an andere Mitglieder oder Tasbasi-Nutzer

Der Nutzer verpflichtet sich, im Falle der Kontaktaufnahme mit Dritten über die auf den Tasbasi-Plattformen zur Verfügung stehenden Kontaktformulare und/oder privaten Nachrichtensysteme keine Inhalte zu schreiben/zu versenden, die gegen die Bestimmungen der Ziff. B.2.(1) - (3) verstoßen.

3. Folgen bei Pflichtverletzungen

(1) Im Fall von Verstößen gegen diese Nutzungsbedingungen kann die Firma Tasbasi vom Nutzer eingestellte oder ihm sonst zuzuordnende Inhalte und Informationen löschen. Des Weiteren kann die Firma Tasbasi den Nutzer vorübergehend oder dauerhaft von der Nutzung des Angebots ausschließen.

(2) Bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen haftet der Nutzer gegenüber der die Firma Tasbasi zudem kraft Gesetzes auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch des Vermögensschadens. Alle weiteren Ansprüche bleiben vorbehalten.

4. Kündigung/Beendigung

(1) Die Registrierung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch Löschen des Accounts oder durch eine E-Mail an die Firma Tasbasi beendet werden.

(2) Die Firma Tasbasi freut sich über jeden aktiven Nutzer, behält sich jedoch vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zu beenden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein Verstoß gegen die Pflichten des Nutzers nach diesen Nutzungsbedingungen.

(3) Im Fall der Kündigung oder eines sonstigen Vertragsendes ist die Firma Tasbasi berechtigt, aber nicht verpflichtet, von dem Nutzer eingestellte Nutzerinhalte zu sperren oder zu löschen.

 

 

 

D. Bedingungen für Zahlungen mittels Lastschrift im SEPA-Basislastschriftverfahren

 

 

1. Allgemein

1.1 Begriffsbestimmung

Eine Lastschrift ist ein vom Zahlungsempfänger ausgelöster Zahlungsvorgang zu Lasten des Kontos des Kunden, bei dem die Höhe des jeweiligen Zahlungsbetrages vom Zahlungsempfänger angegeben wird.

 

1.2 Entgelte und deren Änderung

1.2.1 Entgelte für Verbraucher

Die Entgelte im Lastschriftverkehr ergeben sich aus dem „Preis- und Leistungsverzeichnis“. Änderungen der Entgelte im Lastschriftverkehr werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit der Bank im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden. Der Kunde kann den Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ablehnen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Kunden Änderungen der Entgelte angeboten, kann er diese Geschäftsbeziehung vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die Bank in ihrem Angebot besonders hinweisen. Die Änderung von Entgelten für den Zahlungsdiensterahmenvertrag (Girovertrag) richtet sich nach Nummer 12 Absatz 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

1.2.2 Entgelte für Kunden, die keine Verbraucher sind

Für Entgelte und deren Änderung für Zahlungen von Kunden, die keine Verbraucher sind, verbleibt es bei den Regelungen in Nummer 12 Absätze 2 bis 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

2. SEPA-Basislastschrift

2.1 Allgemein

2.1.1 Wesentliche Merkmale des SEPA-Basislastschriftverfahrens Mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren kann der Kunde über die Bank an den Zahlungsempfänger Zahlungen in Euro innerhalb des Gebiets des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums („Single Euro Payments Area“, SEPA) bewirken. Zur SEPA gehören die im Anhang genannten Staaten und Gebiete. Für die Ausführung von Zahlungen mittels SEPA-Basislastschriften muss

  • der Zahlungsempfänger und dessen Zahlungsdienstleister das SEPA-Basislastschriftverfahren nutzen und
  • der Kunde vor dem Zahlungsvorgang dem Zahlungsempfänger das SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
  •  

    Der Zahlungsempfänger löst den jeweiligen Zahlungsvorgang aus, indem er über seinen Zahlungsdienstleister der Bank die Lastschriften vorlegt. Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen.

     

     

    2.1.2 Kundenkennungen

    Für das Verfahren hat der Kunde die ihm mitgeteilte IBAN1 und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums2 zusätzlich den BIC3 der Bank als seine Kundenkennung gegenüber dem Zahlungsempfänger zu verwenden, da die Bank berechtigt ist, die Zahlung aufgrund der SEPA-Basislastschrift ausschließlich auf Grundlage der ihr übermittelten Kundenkennung auszuführen. Die Bank und die weiteren beteiligten Stellen führen die Zahlung an den Zahlungsempfänger an Hand der im Lastschriftdatensatz vom Zahlungsempfänger als dessen Kundenkennung angegebenen IBAN und bei grenzüberschreitenden Zahlungen außerhalb des EWR zusätzlich angegebenen BIC aus.

     

    2.1.3 Übermittlung von Lastschriftdaten

     

    Bei SEPA-Basislastschriften können die Lastschriftdaten auch über das Nachrichtenübermittlungssystem der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication (SWIFT) mit Sitz in Belgien und Rechenzentren in der Europäischen Union, in der Schweiz und in den USA weitergeleitet werden.

     

     

    2.2 SEPA-Lastschriftmandat

    2.2.1 Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats (SEPA Direct Debit Mandate)

    Der Kunde erteilt dem Zahlungsempfänger ein SEPA-Lastschriftmandat. Damit autorisiert er gegenüber seiner Bank die Einlösung von SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers. Das Mandat ist schriftlich oder in der mit seiner Bank vereinbarten Art und Weise zu erteilen. In dieser Autorisierung ist zugleich die ausdrückliche Zustimmung enthalten, dass die am Lastschrifteinzug beteiligten Zahlungsdienstleister und etwaige zwischengeschaltete Stellen die für die Ausführung der Lastschrift notwendigen personenbezogenen Daten des Kunden abrufen, verarbeiten, übermitteln und speichern.

    In dem SEPA-Lastschriftmandat müssen die folgenden Erklärungen des Kunden enthalten sein:
  • Ermächtigung des Zahlungsempfängers, Zahlungen vom Konto des Kunden mittels SEPABasislastschrift einzuziehen, und
  • Weisung an die Bank, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen SEPABasislastschriften einzulösen.
  • Das SEPA-Lastschriftmandat muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • eine Gläubigeridentifikationsnummer,
  • Kennzeichnung als einmalige oder wiederkehrende Zahlung,
  • Name des Kunden (sofern verfügbar),
  • Bezeichnung der Bank des Kunden und
  • seine Kundenkennung (siehe Nummer 2.1.2).
  • Über die Autorisierungsdaten hinaus kann das Lastschriftmandat zusätzliche Angaben enthalten.

     

    2.2.2 Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat

    Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die Bank an, die vom Zahlungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber seiner Bank die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPALastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen erteilte Einzugsermächtigungen.

    Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten:
  • Bezeichnung des Zahlungsempfängers,
  • Name des Kunden,
  • Kundenkennung nach Nummer 2.1.2 oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden.
  • Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

     

     

    2.2.3 Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats

    Das SEPA-Lastschriftmandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber dem Zahlungsempfänger oder seiner Bank – möglichst schriftlich – mit der Folge widerrufen werden, dass nachfolgende Zahlungsvorgänge nicht mehr autorisiert sind. Erfolgt der Widerruf gegenüber der Bank, wird dieser ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden, damit dieser keine weiteren Lastschriften einzieht.

     

     

    2.2.4 Begrenzung und Nichtzulassung von SEPA-Basislastschriften

    Der Kunde kann der Bank gesondert die Weisung erteilen, Zahlungen aus SEPABasislastschriften zu begrenzen oder nicht zuzulassen. Diese Weisung muss der Bank bis spätestens zum Ende des Geschäftstages gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ vor dem im Datensatz der Lastschrift angegebenen Fälligkeitstag zugehen. Diese Weisung sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte diese auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden.

     

     

    2.3 Einzug der SEPA-Basislastschrift auf Grundlage des SEPALastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger

    (1) Das vom Kunden erteilte SEPA-Lastschriftmandat verbleibt beim Zahlungsempfänger. Dieser übernimmt die Autorisierungsdaten und setzt etwaige zusätzliche Angaben in den Datensatz zur Einziehung von SEPA-Basislastschriften. Der jeweilige Lastschriftbetrag wird vom Zahlungsempfänger angegeben.

    (2) Der Zahlungsempfänger übermittelt elektronisch den Datensatz zur Einziehung der SEPABasislastschrift unter Einschaltung seines Zahlungsdienstleisters an die Bank als Zahlstelle. Dieser Datensatz verkörpert auch die Weisung des Kunden an die Bank zur Einlösung der jeweiligen SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.2.1 Sätze 2 und 4 beziehungsweise Nummer 2.2.2 Satz 2). Für den Zugang dieser Weisung verzichtet die Bank auf die für die Erteilung des SEPALastschriftmandats vereinbarte Form (siehe Nummer 2.2.1 Satz 3).

     

     

    2.4 Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift

    2.4.1 Belastung des Kontos des Kunden mit dem Lastschriftbetrag

     

    (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fälligkeitstag nicht auf einen im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der Bank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.

    (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn

  • der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nummer 2.2.3 zugegangen ist,
  • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die Bank nicht vor,
  • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen keinem Konto des Kunden bei der Bank zuzuordnen ist, oder
  • die Lastschrift nicht von der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz
  • eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die Bank erkennbar fehlerhaft ist,
  • eine Mandatsreferenz fehlt,
  • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder
  • kein Fälligkeitstag angegeben ist.
  • (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPABasislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nummer 2.2.4 entgegensteht.

     

    2.4.2 Einlösung von SEPA-Basislastschriften

    SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird.

     

    2.4.3 Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung

     

    Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe Nummer 2.4.2) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß Nummer 2.4.4 vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt haben, berichtigt werden können. [Für die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe Nummer 2.4.1 Absatz 2 zweiter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.]

     

    2.4.4 Ausführung der Zahlung

    (1) Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA-Basislastschrift des Zahlungsempfängers belastete Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht.

    (2) Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag.

    (3) Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.

     

     

    2.5 Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung

    (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basislastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von Gründen die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige Zahlungsansprüche des Zahlungsempfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberührt.

    (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrückliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenüber der Bank autorisiert worden ist.

    (3) Erstattungsansprüche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgeführten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer 2.6.2.

     

     

    2.6 Erstattungs-, Berichtigungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden

     

    2.6.1 Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung

    Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Satz 2 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

     

    2.6.2 Ansprüche bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung von autorisierten Zahlungen

     

    (1) Im Falle einer nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung einer autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank die unverzügliche und ungekürzte Erstattung des Lastschriftbetrages insoweit verlangen, als die Zahlung nicht erfolgt oder fehlerhaft war. Die Bank bringt dann das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne den fehlerhaft ausgeführten Zahlungsvorgang befunden hätte.

     

    (2) Der Kunde kann über den Anspruch nach Absatz 1 hinaus von der Bank die Erstattung derjenigen Entgelte und Zinsen verlangen, die die Bank ihm im Zusammenhang mit der nicht erfolgten oder fehlerhaften Ausführung der Zahlung in Rechnung gestellt oder mit denen sie das Konto des Kunden belastet hat.

     

    (3) Geht der Lastschriftbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers erst nach Ablauf der Ausführungsfrist in Nummer 2.4.4 Absatz 2 ein (Verspätung), kann der Zahlungsempfänger von seinem Zahlungsdienstleister verlangen, dass dieser die Gutschrift des Lastschriftbetrags auf dem Konto des Zahlungsempfängers so vornimmt, als sei die Zahlung ordnungsgemäß ausgeführt worden.

     

    (4) Wurde ein Zahlungsvorgang nicht oder fehlerhaft ausgeführt, wird die Bank auf Verlangen des Kunden den Zahlungsvorgang nachvollziehen und den Kunden über das Ergebnis unterrichten.

     

    2.6.3 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung

     

    (1) Bei nicht erfolgter, fehlerhafter oder verspäteter Ausführung einer autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung kann der Kunde von der Bank einen Schaden, der nicht bereits von Nummern 2.6.1 und 2.6.2 erfasst ist, ersetzt verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Bank die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat. Die Bank hat hierbei ein Verschulden, das einer von ihr zwischengeschalteten Stelle zur Last fällt, wie eigenes Verschulden zu vertreten. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.

     

    (2) Die Haftung nach Absatz 1 ist auf 12.500 Euro begrenzt. Diese betragsmäßige Haftungsgrenze gilt nicht

  • für nicht autorisierte Zahlungen,
  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bank,
  • für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat, und
  • für den dem Kunden entstandenen Zinsschaden, wenn der Kunde Verbraucher ist.
  •  

    2.6.4 Ansprüche von Kunden, die keine Verbraucher sind

    Abweichend von den Ansprüchen in Nummer 2.6.2 und 2.6.3 haben Kunden, die keine Verbraucher sind, bei einer nicht erfolgten, fehlerhaft oder verspätet ausgeführten autorisierten Zahlung oder bei einer nicht autorisierten Zahlung neben etwaigen Herausgabeansprüchen nach § 667 BGB und §§ 812 ff. BGB lediglich Schadensersatzansprüche nach Maßgabe folgender Regelungen:

     

  • Die Bank haftet für eigenes Verschulden. Hat der Kunde durch ein schuldhaftes Verhalten zu der Entstehung eines Schadens beigetragen, bestimmt sich nach den Grundsätzen des Mitverschuldens, in welchem Umfang Bank und Kunde den Schaden zu tragen haben.
  • Für das Verschulden der von der Bank zwischengeschalteten Stellen haftet die Bank nicht. In diesen Fällen beschränkt sich die Haftung der Bank auf die sorgfältige Auswahl und Unterweisung der ersten zwischengeschalteten Stelle.
  • Ein Schadensersatzspruch des Kunden ist der Höhe nach auf den Lastschriftbetrag zuzüglich der von der Bank in Rechnung gestellten Entgelte und Zinsen begrenzt. Soweit es sich hierbei um die Geltendmachung von Folgeschäden handelt, ist der Anspruch auf höchstens 12.500 Euro je Zahlung begrenzt. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Bank und für Gefahren, die die Bank besonders übernommen hat sowie für nicht autorisierte Zahlungen.
  •  

    2.6.5 Haftungs- und Einwendungsausschluss

    (1) Eine Haftung der Bank nach Nummern 2.6.2. bis 2.6.4 ist in folgenden Fällen ausgeschlossen:

  • Die Bank weist gegenüber dem Kunden nach, dass der Zahlungsbetrag rechtzeitig und ungekürzt beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingegangen ist.
  • Die Zahlung wurde in Übereinstimmung mit der vom Zahlungsempfänger angegebenen fehlerhaften Kundenkennung des Zahlungsempfängers ausgeführt. In diesem Fall kann der Kunde von der Bank jedoch verlangen, dass sie sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten darum bemüht, den Zahlungsbetrag wiederzuerlangen. Ist die Wiedererlangung des Zahlungsbetrags nach Satz 2 dieses Unterpunktes nicht möglich, so ist die Bank verpflichtet, dem Kunden auf schriftlichen Antrag alle verfügbaren Informationen mitzuteilen, damit der Kunde einen Anspruch auf Erstattung des Zahlungsbetrags geltend machen kann. [Für die Tätigkeiten nach den Sätzen 2 und 3 dieses Unterpunkts berechnet die Bank das im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ausgewiesene Entgelt.]

     

    (2) Ansprüche des Kunden nach Nummern 2.6.1 bis 2.6.4 und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; anderenfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich. Schadensersatzansprüche nach Nummer 2.6.3 kann der Kunde auch nach Ablauf der Frist in Satz 1 geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. (3) Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn die einen Anspruch begründenden Umstände

     

  • auf einem ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignis beruhen, auf das die Bank keinen Einfluss hat, und dessen Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können, oder
  • von der Bank aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung herbeigeführt wurden.
  •  

     

    3. Anhang: Liste der zu SEPA gehörigen Staaten und Gebiete

    3.1 Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)

     

    Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.

    3.2 Sonstige Staaten und Gebiete

     

    Mitgliedstaaten der Europäischen Union: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich (einschließlich Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern. Weitere Staaten: Island, Liechtenstein, Norwegen.